Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht notwendig ist

Gerade Berufsgruppen die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit Einfluss auf das Vermögen Dritter nehmen, sollten über den Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflichtversicherung nachdenken.

So zählen solche Berufe zu dem Kreis die mit der Begutachtung, Verwaltung und Beratung des Vermögen von Dritten zu tun haben. Dazu zählen beispielsweise die Berufsgruppen Bausparkassenvertreter oder Steuerberater.

Aber auch Personen die berufsbedingt neben der Prüfung und Beurkundung auch Aufgaben der Aufsichtspflicht und Vollstreckung inne haben können schnell betroffen werden. Dies sind beispielsweise Notare oder Gerichtsvollzieher. Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherungen sind daher generell eher für Personen der Dienstleistungs-Branche notwendig.

In vielen Privaten Haftpflichtversicherungen sind Vermögensschäden beinhaltet, diese beziehen sich aber nur auf den privaten Bereich. Beruflich verursachte Schäden können nur durch eine Berufshaftpflicht- oder Firmenhaftpflichtversicherung mit integriertem Vermögensschadens-Schutz abgesichert werden.

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung ist meist ein Teilbereich der Berufshaftpflichtversicherung. Bevor man eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, sollte man die Angebote der Versicherungen genau unter die Lupe nehmen. Damit man die besten Tarife für seinen Absicherungsbedarf finden kann, ist es auch sinnvoll hier auf der Website von berufshaftpflichtvergleiche.de einen Berufshaftpflicht Vergleich zu machen.

Welche Schäden abgesichert sind

Die Vermögensschaden-Haftpflicht tritt immer dann für ihren Versicherten ein, wenn ein Schaden am Vermögen eines Klienten eintritt und man dafür haften muss. Der Versicherte ist möglicherweise seiner Sorgfaltspflicht einer von ihm betreuten Person nicht bestmöglich nachgekommen. Das kann beispielsweise durch das Übersehen einer Frist der Fall sein. In diesem Fall ist er lt. Gesetz für den Ersatz des entstanden Schadens verpflichtet.

In den meisten Fällen handelt es sich um hohe, finanzielle Beträge die kaum zu bewältigen sind. Der Versicherungsnehmer ist aber dazu verpflichtet für den Ersatz aus seinem persönlichen Vermögen aufzukommen. Schnell kann dies zum finanziellen Ruin führen. Bei Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung kann dies jedoch abgewandt werden, denn nun kommt die Berufshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten auf. Voraussetzung dafür ist jedoch die Tatsache, dass die Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig war.

Wann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht ist

Durch die möglichen finanziellen Folgen ist es in einigen Berufen, beispielsweise Kammerberufen, erforderlich diese Vermögensschaden Haftpflichtversicherung abzuschließen. Erst nach Vorweisung einer solchen Versicherung wird die notwendige Berufszulassung erteilt. Nur so kann der eigene Vermögensschutz gewahrt werden.

Für Arbeitgeber bedeutet diese Versicherung außerdem den Schutz von Partnern oder Angestellten. Sollte also der Buchhalter eines Unternehmens versehentlich ein wichtiges Detail außer Acht gelassen haben, so tritt automatisch die Vermögensschadenhaftpflicht des Arbeitgebers dafür ein. Hier kann man sich über die Vermögensschadenhaftpflicht bei berufshaftpflichtvergleiche.de informieren.

Unterschiedliche Versicherungen für verschiedene Risiken

Jede betroffene Berufsgruppe sollte sich daher über die Möglichkeiten und Kosten der Vermögensschaden Haftpflichtversicherung informieren. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten diesen zusätzlichen Schutz mittlerweile an.

Gerade Unternehmensgründer sollten die anfallenden Beiträge in ihren Fixkosten fest einplanen. Sie verfügen in der Regel noch nicht über genügend angespartes Kapital um mögliche Schäden selber zu begleichen. So kann der Traum der Selbständigkeit schnell ein Ende haben.

Häufig kann ein Selbständiger oder ein Mitarbeiter des Unternehmens aber nicht nur Vermögensschäden verursachen, sondern auch Material, Maschinen und Menschen beschädigen bzw. verletzen. Hier setzt die Betriebshaftpflicht Versicherung an, die Unternehmen vor den häufigsten Gefahren des betrieblichen Alltags schützen.

So kann mit der Betriebshaftpflicht nicht nur ein materieller Schaden, sondern auch ein inmaterieller Folgeschaden abgesichert werden. Fällt beispielsweise die Produktion bei einem Auftraggeber aus, so können schnell hohe Schadensbeträge entstehen. Hier heisst es gut abgesichert zu sein. Wenn man mehr Informationen zur Berufshaftpflicht benötigt, dann kann man diese Homepage eines Vergleichsportals besuchen.