Am 01.04.2007 trat eine Gesetzesänderung in Kraft die besagt, dass alle Bürger verpflichtet sind einer Krankenkasse beizutreten. Dieses Gesetz soll verhindern, dass in Deutschland lebende Bürger ohne Versicherungsschutz im Fall einer Krankheit sind. Im Klartext bedeutet dies beispielsweise für jeden Arbeitnehmer, dass er seinem Arbeitgeber seine Krankenkasse mitzuteilen hat.
In diese gesetzliche Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber dann automatisch die Beiträge ein. Sie werden also direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Für einen Arbeiter der eine Arbeit beginnt oder einen Schüler der eine Ausbildung anfängt bedeutet dies, dass er sich vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages für eine Krankenversicherung seiner Wahl entscheiden muss. Es gibt wohl keinen Arbeitgeber der seinerseits den Vertrag ohne diese Angabe unterschreiben wird.
Die Leistungen der GKV
Generell sind die Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen etwa gleich, das unterscheidet die PKV im Vergleich mit der GKV. Ihre Pflicht besteht im Erhalten, Wiederherstellen oder Verbessern des Gesundheitszustandes jedes Mitgliedes. Auch die Beiträge sind fest definiert. Sie liegen bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Wenn man mehr zur privaten Krankenversicherung wissen möchte, dann erhält man auf der Webseite von PKVVergleich365.de mehr Informationen.
Dieser prozentuale Beitrag gilt jedoch nur bis zu einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Weitere Verdienste sind dann beitragsfrei. Das ist ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zur Privatversicherung. Trotz dieser gleichen Beitragszahlungen unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherungen durch diverse Bonusprogramme. Diese können bei allen Krankenkassen individuell erfragt werden. |
Sachpreise bei der gesetzlichen Krankenversicherung
So locken einige Gesetzliche-Krankenkassen ihre Mitglieder mit speziellen Sachpreisen. Diese können sie durch das Führen eines Bonusheftes bekommen. Die Mitglieder lassen in dieses Heft bestimmte freiwillige Leistungen eintragen die zur Erhaltung ihrer Gesundheit beitragen können. Dies sind beispielsweise Impfungen, Gesundheitskurse oder Sportprogramme. Ist das Bonusheft nach Ablauf der vereinbarten Frist vollständig ausgefüllt, erhält das Mitglied attraktive Sachpreise.
Mitglieder die nur selten ärztliche Behandlungen benötigen können sogar einen Teil ihrer Beiträge zurückerhalten. Gerade junge Menschen wählen diese Form der Beitragsreduzierung und vereinbaren im Vorfeld einen dementsprechenden Vertrag mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Ein weiterer Pluspunkt der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen. So können Kinder und Ehepartner kostenlos über das Mitglied mitversichert werden, wenn diese über gar kein Einkommen verfügen oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Die private Konkurrenz
Wer trotz der verschiedenen Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse in eine Private KV wechseln möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. So können Selbständige und Freiberufler jederzeit einer privaten Krankenversicherung beitreten. Arbeitnehmer haben diese Möglichkeit nur dann, wenn sie über ein Mindesteinkommen verfügen. Dieses Einkommen muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen, die fast jedes Jahr angepasst wird. Über die private Krankenversicherung findet man bei Pkvvergleich365.de mehr Informationen.
Das Mitglied musste früher dieses Mindesteinkommen sogar an mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren erhalten haben. Ansonsten konnte auch er nicht in die private Krankenkasse wechseln. Auch eine Familienversicherung ist bei der privaten Krankenkasse nicht möglich. Hier müssen alle Familienmitglieder ihren eigenen Beitrag leisten.